Aktuelles der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE)

Aufgrund der sich abzeichnenden Tendenzen in einzelnen Gesetzgebungsprozessen zum Jagdrecht auf Länderebene kommentiert Jürgen Reh, Geschäftsführer des VJE e.V. das Positionspapier des DFWR zur zeitgemäßen Jagd in einer detaillierten Stellungnahme. Hier lesen Sie mehr.

Besitzen Sie ein Stück Acker, Wiese oder Wald? Dann sind auch Sie Jagdgenosse!

Allen Grundeigentümern steht das Jagdrecht auf ihren Flächen zu. Nach dem Bundesjagdgesetz besitzen Eigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbaren zusammenhängenden Flächen über 75 ha eine sogenannte Eigenjagd. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen.

Alle Eigentümer von Flächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks sind kraft Gesetzes Mitglied einer Jagdgenossenschaft.

Die rund 4 Millionen Grundeigentümer in Deutschland sind in ca. 40.000 Jagdgenossenschaften organisiert.

Vielen Jagdrechtsinhabern, vor allem Jagdgenossen, die Inhaber kleiner Flächen sind, ist nicht bewusst, dass sie einer Jagdgenossenschaft angehören und damit bestimmte Rechte und Pflichten haben.

Um hierüber aufzuklären und um die Bedeutung des bewährten Jagdrechtssystems mit seiner Bindung an das Grundeigentum stärker in der Gesellschaft zu kommunizieren, wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) ins Leben gerufen.