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Jagdrechtsinhaber fordern uneingeschränkte Erhaltung des Systems der flächendeckenden BejagungMitgliederversammlung der BAGJE in Hamburg "Als Eigentümer der Flächen müssen wir viel stärker in Entscheidungen zur Bejagungspflicht einbezogen werden." Anlässlich der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) am 08. und 09. November 2011 in Hamburg kritisierte der Vorsitzende Bernhard Haase die zunehmende Untergrabung von Grundbesitzerinteressen durch die zum Teil drastische Einschränkung der Jagd in Naturschutzgebieten. Ein Jagdverbot oder eine Einschränkung der Jagd auf einzelnen Flächen und die daraus resultierende Konzentration der Wildbestände in diesen Gebieten seien ungerechtfertigte Eingriffe in das Eigentums- und Mitwirkungsrecht der Flächeninhaber, betonte Haase vor dem Hintergrund aktueller Entscheidungen der Hamburger Naturschutzbehörde. Auch Herr Dr. Rainer Wujciak, bis vor kurzem Abteilungsleiter für Landwirtschaft, Gartenbau, Fort und Jagd in der Hamburger Behörde für Arbeit und Wirtschaft, wies darauf hin, dass Jagdverbote keinesfalls zur Verwirklichung von Naturschutzzwecken beitrügen, sondern häufig Ergebnis politischer Programmatik seien, die bei einer zunehmend naturentfremdeten Bevölkerung vor allem in stadtnahen Gebieten auf Zustimmung stoßen würde. Nur wenn alle Landnutzer "an einem Strang ziehen und mit einer Stimme sprechen" könne solchen Entwicklungen engegengewirkt werden, so Wujciak. Auch im aktuellen Verfahren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften tritt die BAGJE auf Seiten der Bundesrepublik für die Notwendigkeit einer flächendeckenden Bejagung in Deutschland ein. Rechtsanwalt Jürgen Reh, der die BAGJE als Drittbeteiligte vor dem Straßburger Gericht vertritt, berichtete über den aktuellen Verfahrensstand. Er wies dabei auf die deutlichen Unterschiede zu den entsprechenden Verfahren in Frankreich und Luxemburg hin. So hätten in Deutschland alle zuvor mit dem Verfahren betrauten Instanzen die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in in Jagdgenossenschaften, die in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, festgestellt. Weitere Themen der Mitgliederversammlung waren die aktuellen Entwicklungen in der Wald-Wild-Diskussion sowie jagdpolitische Entwicklungen und Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Bundesländern. Diskussionsveranstaltung "Schwarzwild - Wege aus der selbstgemachten (?) Krise"Diskussionsveranstaltung "Schwarzwild - Wege aus der selbstgemachten (?) Krise" Freitag, 30. September 2011, ab 17.00 Uhr in der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Karl-Tesche-Str. 3, 56073 Koblenz Insbesondere unter Landwirten und Jägern, aber auch in der Politik und beim Gesetzgeber ist das "Schwarzwild" seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Anhaltend hohe Bestände sowie steigende und teilweise inakzeptable Schwarzwildschäden nehmen Betroffene auf allen Seiten gerne zum Anlass, Schuldzuweisungen auszusprechen und umstrittene Forderungen zu erheben. Experten und Praktiker wissen aber, dass der Weg aus dieser Krise nur über die besonnene und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten führen kann. Deshalb veranstalten der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer und der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz nach dem Motto "Miteinander, statt übereinander reden!" mit Vertretern der Landesregierung und renommierten Schwarzwildexperten eine Diskussionsveranstaltung mit dem Ziel, Meinungen und Argumente auszutauschen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Als Diskussionsteilnehmer sind vorgesehen: Wir laden Landwirte/innen und Vertreter/innen der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer/innen herzlich zur Teilnahme ein. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird aber dringend gebeten: Telefonisch unter 0261/9885-1310 oder per Fax über 0261/9885-1300 Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau
Neue Geschäftsführung der BAGJE
Zum 1. Juli 2011 hat Frau Cecilia Luetgebrune die Geschäftsführung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer übernommen. Sie löst damit Frau Rechtsanwältin Inken Lampe ab, die neben ihrer Tätigkeit bei Deutschen Bauernverband weitere Aufgaben im Rahmen des neuen Internetportals für Urlaub auf dem Bauernhof www.landsichten.de übernimmt.
Frau Luegebrune hat Landwirtschaft studiert und arbeitet seit Oktober 2010 im Referat für Energiepolitik beim Deutschen Bauernverband. Sie ist in Schleswig-Holstein aufgewachsen und bereits seit 2002 begeisterte Jägerin. Grüne fordern Bestandskontrolle durch VerhungernBonn/Berlin 22. Februar 2011 - DJV und BAGJE: Jagdrecht ist Teil des Wirtschaftsfaktors Wald - Wildtiere in winterlichen Notzeiten verhungern lassen - für eine "natürliche Bestandsregulierung": Das ist die offene Forderung von Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag. Dies ist gleichzeitig die Abkehr von einem verantwortlichen Umfang mit Wildtieren, dem sich Jäger und Grundeigentümer verpflichtet fühlen, kritisierten der Präsident des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), Jochen Borchert und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bernhard Haase. Anlass ist die Pressemeldung der Grünen zum jagdpolitischen papier des Deutschen Forstwirtschaftsrates. Die Grünen widersprächen sich selbst, wenn sie einerseits tierschutzgerechte Jagdmethoden forderten und andererseits das Ziel verfolgten, über Notzeiten auf grausame Art und Weise Wildbestände zu "regulieren", so Borchert und Haase. Beispielsweise würde völlig außer Acht gelassen, dass Wildarten wie der Rothirsch - immerhin eine Leitart des Naturschutzes - durch Straßen und Siedlungen nicht mehr wandern könnten. Nahrungsreiche Flächen erreichten sie im Winter deshalb vielerorts gar nicht und müssten gefüttert werden. Unklar ist auch, wie die Forderung der Grünen nach einer verstärkten und flächendeckenden Bejagung zum Schutz des Waldes umsetzbar sein soll, wenn im nächsten Satz Schutzgebiete von vornherein ausgenommen sind. Gerade erst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften bestätigt, welche hohe Bedeutung eine flächendeckende Bejagung in einem eng besiedelten Land wie Deutschland hat, um Wildschäden und Tierseuchen in den Griff zu bekommen. Weiße Flecken auf der Revierkarte sind kontraproduktiv, weil sich dort zum Beispiel das Wildschwein prächtig vermehrt und später im Umland Schäden verursacht. DJV und BAGJE weisen außerdem ausdrücklich darauf hin: Wild ist nicht allein ein wichtiger Bestandteil der Biodiversität in der Kulturlandschaft, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Wald. Wild hat im Wald ebenso wie der Baumbestand einen nicht zu unterschätzenden Wert für den Grundbesitzer. Welche wirtschaftlichen Interessen und Schwerpunkte der einzelne Grundeigentümer verfolgen will, darf ihm nicht von der Politik diktiert werden. BAGJE und DJV sind der Auffassung, dass deshalb nicht allgemeinverbindlich festgeschrieben werden kann, wie die Ziele des Waldbaus und angepasster Wildbestände vor Ort umgesetzt werden können. Eigentümer und Jäger müssen dies gemeinsam vor Ort entscheiden. Das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze geben ihnen über verschiedene Instrumente schon heute ausreichend Möglichkeiten an die Hand, ihre Rechte selbtbestimmt wahrzunehmen. Eine Änderung des bewährten Bundesjagdgesetzes ist hierfür nicht erforderich. Die widersprächlichen Forderungen von Frau Behm zeigen nach Meinung von BAGJE und DJV, dass es den Grünen nicht um die Sache geht und sie kein ernsthaftes Interesse daran haben, einen konstruktiven Beitrag zu einer Verbesserung des sensiblen Gefüges von Wald, Wild und Mensch zu leisten. Vielmehr soll unter dem Deckmantel blumiger Versprechungen das bewährte Prinzip der Selbstverantwortung im Waldbau und in der Jagd zugunsten von ideologisch besetzten staatlichen Vorgaben abgelöst werden. Jagdrechtssystem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigtBerlin, 20.1.2011 Die Zwangsmitgliedschaft in deutschen Jagdgenossenschaften ist mit den Europäischen Menschenrechten vereinbar. "Das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein großer Erfolg für Grundeigentümer, Landwirte und Jäger", freuten sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bernhard Haase. Die Verpflichtung jedes Grundeigentümers, die Jagd auf seinen Fächen zu dulden, verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen Eigentumsrechte oder die Gewissensfreiheit. Vielmehr sind in der Abwägung die Ziele des Allgemeinswohls, insbesondere die Erreichung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in angepasster Zahl, höher zu gewichten, als die Beeinträchtigung des einzelnen Eigentümers. Ein Jagdgenosse aus Rheinland-Pfalz hatte die Bundesrepublik Deutschland vor dem Straßburger Gericht verklagt. Die BAGJE war ebenso wie der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) in diesem Verfahren als Drittbeteiligte eingebunden. Der Gerichtshof griff wichtige Argumente auf, die der Vertreter der BAGJE, RA Jürgen Reh vorgebracht hatte und bestätigte die Rechtauffassung von Grundeigentümern, und Jägern vollumfänglich. In vielen Gebieten ist die Jagd praktisch kaum noch möglich, wenn einzelne Grundeigentümer die Möglichkeiten hätten, ihr Grundstück aus der flächendeckenden Bejagung auszunehmen. Solche Rückzugsgebiete für das Wild würden die Bestände in kürzester Zeit unverhältnismäßig ansteigen lassen. Dadurch erhöht sich die Gefahr von Tierseuchen und Verkehrsunfällen. Die angrenzenden Grundeigentümer hätten deutlich höhere Wildschäden zu gegenwärtigen und im Bestand gefährdete Wildarten könnten weniger erfolgreich gefördert werden. Insbesondere sah das Gericht keine unzulässige Ungleichbehandlung in der Tatsache, dass Eigenjagdbesitzer nicht der Jagdgenossenschaft angehören, denn auch diese müssten in ihrem Revier eine effektive Wildbewirtschaftung und Bejagung vornehmen. Eine besondere Bedeutung kommt der Tatsache z u, dass Jagdgenossenschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben wahrnehmen und in das Aufsichtssystem eingebunden sind. Aus diesem Grund wies das Gericht die gerügte Verletzung der negativen Vereinigungsfreiheit zurück. Das noch nicht rechtskräftie Urteil hat grundsätzlich Bedeutung für das deutsche Jagdrechtssystem. BAGJE und DBV fühlen sich bestätigt in ihrer Einschätzung, dass sich das Bundesjagdgesetz bewährt hat und Vorbildcharakter aufweist. Damit haben sich der Einsatz der BAGJE und die enge und gute Abstimmung mit dem DJV und dem Bundeslandwirtschaftsministerium gelohnt, sieht sich der Vorsitzende Haase bestätigt. Die BAGJE hatte sich bereits seit Beginn der Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft sehr intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und eine Arbeitsgruppe der Jagdrechtsexperten aus den Landesverbänden mit einer gutachterlichen Beurteilung der Pflichtmitgliedschaft nach dem deutschen Jagdrechtssytem beauftragt. Jagdrechtsinhaber stehen für sachliche Wald-Wild-DiskussionJagdrechtsinhaber stehen für sachliche Wald-Wild-Diskussion Mitgliederversammlung der BAGJE in Alexisbad (Harz)
„Wald und Wild müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, denn nicht zuletzt dadurch wird der Jagdwert der Reviere maßgeblich bestimmt.“ Mit diesen Worten appellierte der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) Bernhard Haase anlässlich der Mitgliederversammlung in Alexisbad am 13. und 14. Oktober 2010 an Grundeigentümer, Förster und Jäger, lösungsorientiert miteinander zu diskutieren. Regionale Probleme zu hoher Schalenwildbestände müssten dringend angegangen werden. Es sei nicht hinnehmbar, wenn etwa die Anzahl wildwechselbedingter Verkehrsunfälle wie in Sachsen-Anhalt deutlich ansteige. Aber pauschales Polemisieren helfe nicht weiter, vielmehr müsse im Einzelfall gemeinsam überlegt werden, was zu tun sei. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass hierzu vermehrt auch der Staatsforst in die Verantwortung genommen werden müsse.
Die BAGJE durfte zu ihrem schon traditionellen Jahresempfang prominente Gäste aus Politik und befreundeten Verbänden begrüßen. So betonte der Landwirtschaftsminister Sachsen-Anhalts Dr. Hermann Onko Aiekens, es gäbe in den Grundsätzen keine Differenz zu den Auffassungen der Jagdrechtsinhaber. Sachsen-Anhalt wolle auch im Rahmen der anstehenden Novelle des Landesjagdgesetzes an bewährten Grundsätzen festhalten. Der Vorsitzende des Agrarausschusses im Bundestag, Michael Goldmann, betonte, dass auch kritische Stimmen mit eingebunden werden müssten um das grundsätzlich positive Image des Jagdrechtssystems in der Bevölkerung zu erhalten. Vor dem Hintergrund der Waldstrategie 2020 der Bundesregierung plädierte Unterabteilungsleiter Dr. Werner Kloos (BMELV) für eine sachliche Diskussion darüber, wie alle Ziele und Erwartungen an den Wald gegeneinander abgewogen werden können. Auch der Präsident des Landesjagdverbandes Dr. Hans- Heinrich Jordan hielt einen kritischen Diskurs über Größenordnungen, in denen Wild in der Kulturlandschaft gewollt sei, für erforderlich.
Der Präsident des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt Zedler bekräftigte die Forderung des Berufsstandes nach pragmatischen Lösungen bei der Beihilfefähigkeit von Bejagungsschneisen. Die Landwirte seien bereit, die Jäger in ihren Bemühungen um eine Verringerung von Wildschäden und zur Seuchenprophylaxe zu unterstützen, aber wenn jede Schneise im Agrarantrag extra herausgerechnet werden müsse, würde man die Landwirte in Bürokratie ersticken.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Tagung war der intensiv gepflegte Austausch der BAGJE- Mitglieder über jagdpolitische Entwicklungen in den Ländern und die gegenseitige Information über Gesetzgebungsaktivitäten. Rechte der Grundeigentümer in Landesjagdgesetzen stärken!Rechte der Grundeigentümer in Landesjagdgesetzen stärken! Jagdrechts- und Frühjahrstagung der BAGJE in Kassel
Wenn einzelne Landesjagdgesetze novelliert werden, müssen die Rechte der Grundeigentümer bewahrt und gestärkt werden. Diese einhellige Position bezogen die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) auf ihrer diesjährigen Jagdrechts- und Frühjahrstagung am 20. und 21. April in Kassel. Hintergrund sind die Bestrebungen einiger Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Saarland, ihre durch die Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen zu nutzen und die Landesjagdgesetzgebung zu überarbeiten. Der Vorsitzende der BAGJE, Bernhard Haase, bekräftigte, dass jede Änderung bewährter Regelungen inhaltlich gut begründet sein müsse. Eine Novellierung nur mit dem Ziel, dem Gesetz den Stempel „modern“ aufzudrücken, lehne er ab. Hinsichtlich der Regelungen zur Abschussplanung forderten die Teilnehmer eine stärkere Einbeziehung der Grundeigentümer. Auch wenn die Abschussplanung auf Ebene der Hegegemeinschaften vorgenommen würde, müssten die Grundeigentümer dort mit Sitz und Stimme vertreten sein. Trotzdem dürfe sich der Staat in dem Verfahren nicht vollständig seiner Verantwortung entziehen, da es sich bei der Wildbewirtschaftung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele.
Weiterer Schwerpunkt der Tagung war die Beschwerde eines Jagdgegners gegen die Pflichtmitgliedschaft in deutschen Jagdgenossenschaften vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR). Rechtsanwalt Jürgen Reh, Geschäftsführer des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe, der die BAGJE vor dem EuGMR vertritt, berichtete über den Stand des Verfahrens. Ein Antrag der BAGJE auf Drittbeteiligung wurde positiv beschieden, so dass die Grundeigentümer die Möglichkeit haben ihre Argumente gegen die Beschwerde vorzubringen. Eine flächenübergreifende, verpflichtende Ordnung des Jagdwesens ist nach Auffassung der BAGJE erforderlich, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Wildes und seiner Lebensgrundlagen sicherzustellen sowie die berechtigten Belange der Land- und Forstwirtschaft und Eigentumsrechte Dritter zu wahren. Zwei Vertreter des Deutschen Wanderverbandes und der Deutschen Wanderjugend diskutierten mit den Teilnehmern über das Thema Geocaching. Diese moderne Art der Schnitzeljagd bietet die Chance vor allem Kinder- und Jugendliche stärker an Flora und Fauna heranzuführen. Die Teilnehmer waren sich allerdings einig, dass es dabei auch zu Konflikten kommen könne, wenn die Bevölkerung nicht ausreichend über Eigentumsrechte und Belange der Jagd und des Naturschutzes sensibilisiert ist. Weitere Aufklärungsarbeit sei daher erforderlich. Kein "Flickenteppich" bei Hege und Bejagung!BAGJE stellt Antrag auf Drittbeteiligung im Verfahren um die Pflichtmitgliedschaft "Ein gesunder und artenreicher Wildbestand in angepasster Zahl, wie in der Hegeauftrag des Bundesjagdgesetzes zum Ziel hat, kann nur durch eine flächendeckende Bejagung sichergestellt werden." Dies unterstrich der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bernhard Haase, anlässlich eines anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR). Ein Jagdgenosse aus Rheinland-Pfalz verklagt die Bundesrepublik Deutschland vor dem Straßburger Gericht mit der Begründung, die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verstoße gegen Menschenrechte. Die BAGJE hat in diesem Verfahren einen Antrag auf Drittbeteiligung gestellt, um die Interessen der von ihr vertretenen Grundeigentümer darstellen zu können, denn diese wären von einem Urteil des EuGMR unmittelbar betroffen. Die BAGJE befasst sich bereits seit Beginn der Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft sehr intensiv mit dieser Thematik und hat eine Arbeitsgruppe der Jagdrechtsexperten aus den Landesverbänden mit einer gutachterlichen Beurteilung der Pflichtmitgliedschaft nach dem deutschen Jagdrechtssystem beauftragt. Das Ergebnis zeigt: Wenn einzelne Grundeigentümer die Möglichkeit hätten, ihr Grundstück aus der flächendeckenden Bejagung auszunehmen, wäre in vielen Gebieten die Jagd praktisch kaum noch möglich und die Ziele des Natur- und Artenschutzes und der Vermeidung von Wildschäden und Tierseuchen könnten nicht erreicht werden. Solche Rückzugsgebiete für das Wild könnten die Bestände in kürzester Zeit unverhältnismäßig ansteigen lassen. Dadurch erhöht sich die Gefahr von Tierseuchen und Verkehrsunfällen, die angrenzenden Grundeigentümer hätten deutlich höhere Wildschäden zu gegenwärtigen und im Bestand gefährdete Wildarten könnten weniger erfolgreich gefördert werden. Die BAGJE teilt die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 2006 entschied, die Pflichtmitgliedschaft verletze keine Grundrechte. In einer Abwägung seien die Ziele des Allgemeinwohls höher zu gewichten, als die Beeinträchtigung des einzelnen Eigentümers, die Jagd auf seiner Fläche zu dulden. Bereits in anderen anhängigen Verfahren, zumeist aus dem süddeutschen Raum, hat sich die BAGJE beratend eingebracht und ihre Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis weitergegeben. Die BAGJE ist der Auffassung, dass überzeugende Gründe für die Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft auch mit europäischen Menschenrechten sprechen. Dem steht auch nicht entgegen, dass der EuGMR 2007 insichtlich der Pflichtmitgliedschaft in Luxemburger Jagdgenossenschaften einen Verstoß gegen Europäische Menschenrechte festgestellt hat. Denn das Luxemburger Jagdrechtssystem unterscheidet sich in vielen Aspekten, vor allem hinsichtlich der Verpflichtung zu einer flächendeckenden Bejagung, deutlich vom deutschen System. "Lösungen im Jagdrecht nicht hinter verschlossenen Türen suchen"Mitgliederversammlung der BAGJE in Bonn Die Einbeziehung der Grundeigentümer in jagdrechtlichen Fragen gewinnt immer stärker an Bedeutung. Dies wurde auf der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) am 28. und 29. Oktober in Bonn deutlich. Staatssekretär Dr. Alexander Schink betonte im Rahmen der Jahrestagung, dass bei anstehenden Gesprächen über Änderungen des Landesjagdgesetzes frühzeitig alle Beteiligten und insbesondere auch die Jagdrechtsinhaber einbezogen und "Lösungen nicht hinter verschlossenen Türen" gesucht werden sollen. Der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes Friedhelm Decker forderte, dass Lösungen auch dringend für die durch das Schweinepestvirus bedrohten Schweinemastbetriebe gefunden und die hohen Schwarzwildbestände dringend zurückgefahren werden müssten. Der Vorsitzende der BAGJE, Bernhard Haase, wies darauf hin, dass nach der Förderalismusreform die ersten Bundesländer von ihren neuen Kompetenzen in der Jagdgesetzgebung Gebrauch machen. Er stellte in Frage, ob es sich bei den vorliegenden Entwürfen, etwa in Rheinland-Pfalz wirklich um Konzepte aus einem Guss handele oder ob es nicht eher darum gehe, aus Prinzip neue Rechte wahrzunehmen. Um drohende Zersplitterungen des bewährten Jagdrechts zu verhindern, sei es umso wichtiger, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft ihre Funktion als eine Plattform des intensiven Austauschs aller Jagdrechtsinhaber Deutschlands stärke. Anlässlich einer Exkursion in den Nationalpark Eifel diskutieren die Teilnehmer die Auswirkungen von Natura 2000-Gebieten auf das Jagdrecht. Sie beurteilten die Entwicklung kritisch, dass durch Jagdverbote in den Schutzgebieten höhere Wildschäden in den umliegenden Revieren entstehen können und die Rechte der Eigentümer in den Gebieten eingeschränkt würden. Auch in Natura 2000 Gebieten sei eine nachhaltige Jagdnutzung grundsätzlich erlaubt und erforderlich. Kontinuität und neue Gesichter in der BAGJEMitgliederversammlung bestätigt Bernhard Haase als Vorsitzenden Bernhard Haase ist auf der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) am 29.10. in Bonn einstimmig wieder zum Vorsitzenden gewählt worden. Bestätigt wurden außerdem die Vorstandsmitglieder Helmut Hercher und Hermann Oldemeyer. Neu in den Vorstand gewählt wurde der Vorsitzende der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft, Herr Albert Robold. Er tritt die Nachfolge von Werner Kuhn an, der sich aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder zur Wahl gestellt hatte. Ein weiteres neues Gesicht im Vorstand ist Herr Jürgen Hammerschmidt aus Brandenburg, der bereits zu Gründungszeiten der BAGJE als Sprecher des Arbeitskreises in Schleswig-Holstein für die Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer aktiv war. "Wert der Jagdreviere muss gewährleistet bleiben"BAGJE-Frühjahrstagung in Kassel "Der Wert der Jagdreviere wird wesentlich durch ausgewogene Wildbestände bestimmt. Deshalb haben die Grundeigentümer ein ureigenes Interesse daran, dass die überhöhten Schwarzwildbestände deutlich reduziert werden." Dies machte der Vorsitzende Bernhard Haase auf der Frühjahrstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) am 21./22. April in Kassel deutlich. Er unterstrich seinen Appell an die Jäger mit dem Vorschlag, vor Ort gemeinsam mit allen beteiligten Grundeigentümern, Jägern und Landwirten Bejagungskonzepte zu entwickeln. "Allein durch das Verfassen von Papieren ist noch kein Schwein geschossen", brachte Haase die Auffassung der Teilnehmer auf den Punkt. Vor allem die Forstbetriebe müssten sich bei der Schwarzwildbejagung noch stärker in die Verantwortung nehmen lassen, waren sich die Vertreter der Landesverbände einig. Vor dem Hintergrund der negativen Auswirkungen auf den Jagdwert diskutierten die Teilnehmer auch das Thema "Wiederansiedlung von Wolf und Luchs". Anhand der bereits heute gewonnenen Erfahrungen der Landnutzer und Grundeigentümer in den betroffenen Gebieten wurde deutlich, dass die Ausbreitung von Luchs und Wolf zum Teil eklatante Auswirkungen auf die Wildbestände mit sich bringt. Entsprechend dem Grundsatz "Verhüten vor Vergüten" müsste intensiv an Vorsorgemöglichkeiten und Regulierungsansätzen gearbeitet werden. Es erscheint nach Auffassung der BAGJE deshalb sinnvoll, auch den Wolf und andere Großsäuger dem Jagdschutz zu unterstellen. Nur so könne eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung dieser Tiere mit Hege- und Bejagungsmaßnahmen dauerhaft gewährleistet werden. In einer eng besiedelten Kulturlandschaft wie Deutschland, müssten verschiedene Landnutzungen durch Mensch und Tier in einem ausgeglichenen und konsensfähigen Verhältnis gehalten werden. Die Tagungsteilnehmer unterstützen weiterhin die Forderungen der Tierhalter, bei gerissenen Nutztieren für einen schnellen und unbürokratischen Ausgleich des Schadens zu sorgen. Traditionell beschäftigt sich die BAGJE auf der zweitägigen Tagung in Kassel mit rechtlichen Fragen aus der täglichen Beratungspraxis der Landesverbände. Der Beratungsbedarf der Jagdgenossenschaften gerade bei Fragen der Neuverpachtung von Jagdrevieren nimmt stetig zu. Das Bewusstsein, die eigenen Rechte auch gegenüber dem Revierpächtern nachdrücklich zu vertreten, steige an, berichteten die Teilnehmer übereinstimmend. Der enge Austausch der Fachleute aus den Landesverbänden über aktuelle Rechtsprechung und knifflige juristische Fragen gewährleistet, dass den Jagdrechtsinhabern bundesweit eine bestmögliche Beratung angeboten werden kann.
BAGJE auch 2009 wieder auf der Internationalen Grünen Woche vertreten
Was ist eigentlich eine Jagdgenossenschaft? Warum bin ich als Grundeigentümer automatisch dort Mitglied und was sind meine Rechte und Pflichten? Fragen, die im Rahmen der letzjährigen Internationalen Grünen Woche vielfach an die Vertreter der BAGJE herangetragen wurden. Daher wird die BAGJE auch in diesem Jahr wieder mit einem Stand auf der IGW vertreten sein. In der Halle 3.2. auf dem Erlebnisbauernhof können sich Interessierte über das deutsche Jagdrechtssystem und die Arbeit der BAGJE informieren. Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass die IGW auch für die Jagdrechtsinhaber ein gutes Forum ist, um das landwirtschaftlich orientierte Publikum über die Bedeutung der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden für den ländlichen Raum aufzuklären. Denn diese leisten einen erheblichen Beitrag für die Artenvielfalt und den Erhalt der Kulturlandschaft.
Eindämmung von Wildschäden oberstes gemeinsames ZielMitgliederversammlung der BAGJE in Herrsching am Ammersee
Die Diskussion um die Folgen zunehmender Schwarzwildbestände auf Wildschäden, Seuchengefahren und damit nicht zuletzt auf die Verpachtbarkeit der Reviere prägte die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer am 19. und 20. November in Herrsching. "Die Eindämmung von Wildschäden muss weiterhin oberstes gemeinsames Ziel von Grundeigentümern, Landwirten und Jägern sein" brachte der Vorsitzende Bernhard Haase die Auffassung der Teilnehmer aus den Landesverbänden auf den Punkt. Die Aufgabe der Grundeigentümer sieht Haase dabei nicht in erster Linie in der Bewertung verschiedener Jagd- oder Anbaumethoden. Vielmehr müssten die Jagdrechtsinhaber darauf hinwirken, dass vor Ort im Einzelfall die sinnvollsten Maßnahmen ergriffen werden, um Wildschäden einzudämmen. Dreiseitige Vereinbarungen könnten dazu ein sinnvoller Weg sein, schließlich müsse aber jeder Verband seinen Mitgliedern entsprechende Handlungsempfehlungen geben, um eine bestmögliche Akzeptanz zu erreichen.
Die BAGJE freute sich dieses Jahr über den Besuch des erst kürzlich ernannten bayerischen Staatsministers Brunner, der auf dem traditionellen Jahresempfang der BAGJE die Bedeutung des bestehenden Jagdrechtssystems herausstelle. Ohne die Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften sei eine ordnungsgemäße Ausübung der Jagd nur schwer möglich. Man stelle sich vor, der Jäger stünde auf einer Grundstücksgrenze, dann müsse er neben der Flinte in der anderen Hand noch die Flurkarte haben, verdeutlichte Brunner anschaulich die Problematik. Die Zwangsmitgliedschaft ist in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den Staat Luxemburg auch in Deutschland in das Blickfeld der Kritik geraten. Die BAGJE beschäftigte sich erneut intensiv mit den Auswirkungen des Urteils auf das deutsche Jagdrechtssystem. Die Teilnehmer informierten sich weiterhin über jagdpolitische Themen in Bayern, wie z.B. den Umgang mit dem Grundsatz "Wald vor Wild" und bekräftigten, dass von der Beibehaltung der sogenannten "Unberührtheitsklausel" im Rahmen der weiteren Verhandlungen um das Umweltgesetzbuch keinesfalls wieder abgerückt werden dürfe, um die Gleichberechtigung von Jagd und Naturschutz auch künftig zu gewährleisten.
Jagdrecht bleibt auf Augenhöhe mit Naturschutzrecht!Bundesumweltministerium setzt Forderungen von DJV und BAGJE um Das Bundesumweltministerium (BMU) lenkt bei der Ausgestaltung des geplanten Umweltgesetzbuches (UGB) ein: Jagdrecht und Naturschutzrecht sollen auch künftig auf Bundes- und Landesebene unabhängige, gleichberechtigte Rechtskreise bleiben. Eine Beschneidung der Landesjagdrechte durch den UGB-Entwurf ist damit vom Tisch. Dies hat der zuständige Vertreter des Bundesumweltministeriums kürzlich auf einem Symposium zum UGB in Hannover verkündet. Auf Nachfrage hat das BMU bestätigt, dass eine Schwächung der Jagdgesetzgebung nicht mehr geplant sei. Damit wird eine zentrale Forderung des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) erfüllt. "Wir freuen uns über diese positiven Signale aus dem Bundesumweltministerium und gehen jetzt davon aus, dass die Trennung der Rechtskreise in den weiteren politischen Beratungen bestätigt wird", betonten DJV-Präsident Jochen Borchert und BAGJE-Vorsitzender Bernhard Haase. Die erst kürzlich durch die Föderalismusreform festgelegte Stärkung der Länderkompetenzen werde somit auch in der Praxis umgesetzt. Dreh- und Angelpunkt der monatelangen Verbändekritik war die geplante Abschaffung der sogenannten Unberührtheitsklausel. Diese regelt im noch gültigen Bundesnaturschutzgesetz, dass Jagdrecht und Naturschutzrecht unabhängig und auf Augenhöe zueinander stehen. Im ersten Diskussionsentwurf zum UGB vom November 2007 war vorgesehen, die Unberührtheitsklausel gänzlich zu streichen. Nach heftigen Protesten von DJV und BAGJE sowie intensiven Gesprächen auf allen politischen Ebenen wurde die Trennung von Jagdrecht und Naturschutzrecht zumindest auf Bundesebene wieder eingeführt. Dies hätte aber zur Folge gehabt, dass die erst kürzlich in der Föderalismusreform geregelten Länderkompetenzen hinsichtlich des Jagdrechts durch die Hintertür einkassiert worden wären. Mit der jetzt im BMU getroffenen Entscheidungen kann das UGB künftig nicht ins Landesjagdrecht und somit auch nicht in den Katalog der jagdbaren Arten der Länder eingreifen. Als weiteren Erfolg bezeichneten es DJV und BAGJE, dass entgegen ersten Entwürfen die Definition "heimisch Art" nun im UGB erhalten bleiben soll. Der Begriff ist sowohl in europäischen Richtlinien des Naturschutzes (FFH- und Vogelrichtlinie) als auch in völkerrechtlichen Abkommen, wie der Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD), gebräuchlich und gilt allgemein für Tier- und Pflanzenarten, die sich in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten haben. Dies gilt in Deutschland zweifelsohne für Baumarten wie Douglasie und Roteiche oder Tierarten wie Damwild, Muffelwild und Fasan. DJV und BAGJE vermissen jedoch weiterhin innovative Ansätze im UGB-Entwurf, um den Naturschutz in der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu forcieren. Hierzu sollte der Vertragsnaturschutz gestärkt werden. Um die biologische Vielfalt zu fördern und eine weitere Zerschneidung der Landschaft zu vermeiden, ist es nach Auffassung von DJV und BAGJE außerdem unabdingbar, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung flexibler zu gestalten. Als Ausgleichsmaßnahmen müssen Entsiegelungen und produktionsintegrierte Maßnahmen mehr Gewicht erhalten. Dadurch werden für Landwirte Anreize geschaffen - im Ausgleich für die allgemeine Flächenversiegelung in Deutschland durch Straßen, Gewerbegebiete oder Siedlungen - auf ihren Äckern attraktive Blühstreifen mit heimischen Kräutern als Rückzugsgebiet für Wildtiere anzulegen. Denn isolierte Kleinode helfen der Artenvielfalt in der Fläche nicht weiter, zumal deren dauerhafte Pflege oft nicht gesichert ist. In der Praxis bewährt haben sich die flexiblen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereits in Nordrhein-Westfalen, wo sie seit der Novelle des Landschaftsgesetzes ausdrücklich unterstützt werden.
Umweltgesetzbuch darf Jagdrecht nicht einschränkenBAGJE kritisiert zusätzliche Belastungen für Grundeigentümer Das Jagdrecht muss als selbständiger Rechtskreis erhalten bleiben und darf nicht durch Regelungen im Umweltgesetzbuch (UGB) ausgehöhlt werden. Darüber waren sich die Teilnehmer der Frühjahrstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) in Kassel einig. Der Vorsitzende Herr Haase betonte, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen für die Grundeigentümer kommen dürfe, sei es z.B. durch Einschränkungen alter Wasserrechte oder durch Ausweitung der Aufgaben der Gewässerunterhaltung. Auch stimme man mit Jägern und Landwirten darin überein, dass das UGB dazu genutzt werden sollte, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung stärker auf Qualität als auf Quantität und auf den Schutz aller Ressourcen auszurichten, um dem anhaltenden Flächenverbrauch entgegenzuwirken. Diskutiert wurde auf der Frühjahrstagung am 22. April 2008 weiterhin das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Luxemburg. Dieser hatte in der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft nach luxemburgischem Recht einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtscharta gesehen. Die Juristen der BAGJE kamen jedoch übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf das deutsche Jagdrecht habe. Vor dem Hintergrund, dass die Jagdgenossenschaften in Deutschland als Körperschaften öffentlichen Rechts viele Aufgaben von öffentlichem Interesse wahrnähmen, gäbe es weiterhin gute Argumente für die Europarechtskonformität der Zwangsmitgliedschaft nach dem deutschen Jagdrecht, wie sie erst im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Nichtsdestotrotz wird sich ein Expertengremium der BAGJE intensiv mit der juristischen Argumentation auseinandersetzen. Herr Leppmann vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) stellte den aktuellen Stand des vom BMELV initiierten Modellvorhabens zur Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft vor. Es wurde von den Teilnehmern ausdrücklich begrüßt, dass alle Beteiligten - Landwirte, Jäger und Jagdgenossen - an einen Tisch geholt werden sollen, um ackerbauliche und jagdliche Maßnahmen zu testen und zu optimieren. Die BAGJE werde als Mitglied des beratenden Beirates die Erfahrungen der Grundeigentümer in der Praxis in das Projekt einbringen, so der Vorsitzende Herr Haase. In den Berichten der Teilnehmer wurde deutlich, dass sich die Mitgliederzahlen der Landesverbände und ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf die politische Willensbildung wegen ihrer Kernkompetenz in Fragen des Jagdrechts sehr positiv entwickeln. Föderalismusreform wirkt sich auf die Arbeit der Jagdrechtsinhaber ausMitgliederversammlung der BAGJE im Thüringischen Kahla „Die Länder haben durch die Föderalismusreform im Jagdrecht neue Kompetenzen erhalten. Daran wird sich auch die Arbeit der BAGJE in Zukunft orientieren müssen“. Dies sagte der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bernhard Haase, auf dem Jahresempfang im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung im Thüringischen Kahla. Wichtig sei zukünftig der enge Austausch über geplante Gesetzgebungsvorhaben der Länder, damit die BAGJE gleichsam als Klammer Zersplitterungstendenzen im Jagdrecht entgegenwirken könne. Der Vorsitzende ließ außerdem die Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes im vergangenen Jahr Revue passieren und bedankte sich bei den Mitgliedern für die intensive fachliche Diskussion und die geschlossene Positionierung. Die Entscheidung der Politik, die bewährten Regelungen des Bundesjagdgesetzes nicht anzutasten, wertete Haase auch als Bestätigung der Argumentation der BAGJE. Beschlossen wurde auf der Mitgliederversammlung weiterhin, zukünftig verstärkt für eine gleichberechtigte Mitwirkung der Jagdrechtsinhaber in den Hegegemeinschaften einzutreten. Für eine nachhaltige Wildbewirtschaftung seien Hegegemeinschaften ein sinnvolles Instrument, Entscheidungen in diesem Gremium dürften jedoch nicht ohne die „Vermieter“ des Jagdrechts getroffen werden. Haase kündigte an, dass die Jagdrechtsinhaber sich intensiv in das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) initiierte Modellvorhaben zur Schwarzwildbewirtschaftung einbringen werden. Es sei wichtiger, alle Betroffenen (Landwirte, Jagdgenossenschaftsvorsteher, Eigenjagdbesitzer und Jäger) an einen Tisch zu bringen, um Wildschäden möglichst zu vermeiden, anstatt nur die Verteilung zu regeln. Jede der drei Gruppen müsse dazu ihren Beitrag leisten. Im Hinblick auf das kommende Umweltgesetzbuch mahnte Haase an, dass die politische Zusage, dass es nicht zu zusätzlichen Belastungen für die Grundeigentümer kommen dürfe, eingehalten werden müsse. Insbesondere dürfte z.B. durch naturschutzrechtliche Regelungen das Jagdrecht als eigener Rechtskreis nicht unterlaufen werden oder Einschränkungen erfahren. |
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