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Protokoll

Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften

Die Rechtmäßigkeit einer Pflichtmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften wird teilweise kontrovers diskutiert.

In einem Beschluss vom 13. Dezember 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verfassungsgemäß ist.

Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichtes ist das Eigentumsgrundrecht durch die Pflichtmitgliedschaft nicht verletzt. Der Gesetzgeber durfte annehmen, dass die Zwecke des Jagdrechts einschließlich der Hege am besten in grundstücksübergreifender Weise verwirklicht werden können. Würde man einzelnen oder allen Eigentümern das Jagdrecht zur freien Ausübung belassen, bedürfte es - um die genannten Jagd- und Hegeziele zu erreichen - eines voraussichtlich erheblich höheren Regelungs- und Überwachungsaufwands durch den Staat, als dies gegenwärtig gegenüber den auch selbstverwaltend tätigen Jagdgenossenschaften der Fall ist.

Durch die Pflichtmitgliedschaft wird nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes auch die Gewissensfreiheit nicht verletzt. Müssten die Grundstücke von Eigentümern, die die Jagd ablehnen, aus der Jagdgenossenschaft ausscheiden, wäre die vom Gesetzgeber Hegeordnung in Gefahr. Demgegenüber wiegt die Beeinträchtigung der Eigentümer dadurch, dass sie die Ausübung der Jagd auf ihren Grundstücken hinnehmen müssen, geringer.

Die BAGJE begrüßt dieses Urteil und tritt entschieden für eine Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft ein – aus guten Gründen:

  • Die Mitgliedschaft kraft Gesetz sorgt dafür, dass das Gemeinwohl stets Vorrang vor dem Einzelinteresse genießt.
  • Gerade bei der Pflege und dem Erhalt unserer Kulturlandschaften kommt es auf verantwortliches und nachhaltiges Handeln an. Da ist es wichtig, dass alle Beschlüsse gemeinsam gefällt werden – ohne dass sich ihr jemand entziehen kann. Das Instrument dazu ist die Jagdgenossenschaft.
  • Mit der Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft würde nicht nur ein organisatorisches Vakuum geschaffen, sondern im Gegenteil eine Fülle neuer Regeln und Verordnungen notwendig – einer Bürokratisierung würde ohne Not Tür und Tor geöffnet.
  • Die vielfältigen Instrumente, die das existierende Jagdrecht bietet, gewährleisten ein effizientes Wildtier- und Jagdmanagement unter Berücksichtigung des Tier-, Arten-, Umwelt- und Naturschutzes. Dies gilt für eine wirksame Regulierung der Wildbestände zur Vermeidung von Schäden an Wäldern und Fluren und die Seuchenabwehr genauso wie für Lebensraum verbessernde Maßnahmen.
  • Viele Erfolge zeigen, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen bei konsequenter Umsetzung eine nachhaltige Jagd garantieren. Deshalb setzt die BAGJE weiter auf kritische Gespräche und Aufklärung, denn überzeugen ist wirksamer als neue staatliche Vorschriften.
  • Zurzeit ist Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) anhängig. Ein Jagdgenosse aus Rheinland-Pfalz verklagt die Bundesrepublik Deutschland vor dem Straßburger Gericht mit der Begründung: Die Pflichtmitgliedschaft verstoße gegen Menschenrechte. Die BAGJE hat in diesem Verfahren einen Antrag auf Drittbeteiligung gestellt. Näheres finden Sie auf der Seite "Aktuelles".

Weitere Informationen zu diesem Thema enthält auch die Dissertation von Herr Dr. Benjamin Munte "Die Pflicht des Grundeigentümers zur Duldung der Jagdausübung auf seinem Grundstück" 


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