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ProtokollPflichtmitgliedschaft in JagdgenossenschaftenDie Rechtmäßigkeit einer Pflichtmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften wird teilweise kontrovers diskutiert. In einem Beschluss vom 13. Dezember 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verfassungsgemäß ist. Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichtes ist das Eigentumsgrundrecht durch die Pflichtmitgliedschaft nicht verletzt. Der Gesetzgeber durfte annehmen, dass die Zwecke des Jagdrechts einschließlich der Hege am besten in grundstücksübergreifender Weise verwirklicht werden können. Würde man einzelnen oder allen Eigentümern das Jagdrecht zur freien Ausübung belassen, bedürfte es - um die genannten Jagd- und Hegeziele zu erreichen - eines voraussichtlich erheblich höheren Regelungs- und Überwachungsaufwands durch den Staat, als dies gegenwärtig gegenüber den auch selbstverwaltend tätigen Jagdgenossenschaften der Fall ist. Durch die Pflichtmitgliedschaft wird nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes auch die Gewissensfreiheit nicht verletzt. Müssten die Grundstücke von Eigentümern, die die Jagd ablehnen, aus der Jagdgenossenschaft ausscheiden, wäre die vom Gesetzgeber Hegeordnung in Gefahr. Demgegenüber wiegt die Beeinträchtigung der Eigentümer dadurch, dass sie die Ausübung der Jagd auf ihren Grundstücken hinnehmen müssen, geringer. Die BAGJE begrüßt dieses Urteil und tritt entschieden für eine Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft ein – aus guten Gründen:
Weitere Informationen zu diesem Thema enthält auch die Dissertation von Herr Dr. Benjamin Munte "Die Pflicht des Grundeigentümers zur Duldung der Jagdausübung auf seinem Grundstück" |
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